Bedingungen für den Erhalt des Förderpreises 2022

Die Vergabe des Förderpreises im Rahmen des Projekts „Die Bio-Möglichmacher“ und die damit verbundene Gewährung eines Förderbetrages unterliegen den nachstehenden Bedingungen:

1. Ziel des Projektes

Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, welche auf biologische Landwirtschaft umstellen wollen, sollen finanziell unterstützt werden.

2. Voraussetzungen der Förderung

  1. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb oder ein Teilbereich des Betriebs muss neu auf biologische Bewirtschaftung umgestellt werden.
  2. Die Mindestanforderungen sind an das EU-Bio Siegel geknüpft.
  3. Mit Erhalt des Förderpreises muss sich der Betrieb verpflichten mindestens fünf Jahre biologisch zu wirtschaften. Dies muss durch jährliche Vorlage des Bio-Zertifikates belegt werden und kann durch Besichtigungen des Betriebes durch Transgourmet oder Mitglieder des Fachgremiums überprüft werden. Bei Nichteinhaltung der Kriterien und der Bindungsfrist, wird eine vollumfängliche oder teilweise Rückzahlung der Förderbeträge gefordert.
  4. Der förderungswürdige Betrieb muss seine Bereitschaft zur Vermarktung der erzeugten Produkte an die Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG erklären.
  5. Handelt es sich um eine Neuumstellung des Betriebes auf biologische Wirtschaftsweise, muss der Betrieb folgenden Kriterien bezüglich des Umstellungstermins entsprechen:
  6. Der Kontrollvertrag mit der Ökokontrollstelle darf nicht vor Januar 2023 unterschrieben worden sein.
  7. Sowohl die förderungswürdige Betriebsstätte, als auch alle von ihr bewirtschafteten Flächen müssen in Deutschland liegen.
  8. Es können sowohl reine landwirtschaftliche Betriebe als auch solche, die am Hof Verarbeitung und Vermarktung (einschl. Restauration, Urlaub am Bauernhof) betreiben, gefördert werden.
  9. Eine gesunde wirtschaftliche Lage des umstellenden Betriebes wird vorausgesetzt. Alle Betriebe, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind vomWettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst alle gemäß Art. 2, Nr.14 VO (EU) Nr. 702/2014 definierten „Unternehmen in Schwierigkeiten“, insbesondere solche, die im Sinne der Insolvenzverordnung zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

3. Prüfrecht

Der Beirat bzw. von ihm beauftragte Fachleute haben das Recht, die Einhaltung der hier genannten Bedingungen sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Einsicht in die Bücher und Belege des Betriebes sowie vor Ort und Stelle zu prüfen. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Umsetzung der in der Bewerbung aufgeführten Naturschutzmaßnahmen.

4. Verfahren

  • Bewerben können sich Betriebe, die die Voraussetzungen erfüllen.
  • Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Anhang darf maximal 10 MB groß sein.
  • Die Gesamtrealisierung der Umstellung bzw. des Vorhabens muss bei der Bewerbung um den Förderpreis dargestellt sein.
  • Das Fachgremium entscheidet über die Gewährung und die Höhe der Förderung.
  • Betriebsbesichtigungen durch Mitglieder des Fachgremiums können in dieser Zeit erforderlich sein.
  • Der Anspruch auf Förderung erlischt, sofern der Betrieb nicht unmittelbar nach Erhalt des Förderbetrages mit der Umstellung bzw. Umsetzung beginnt.
  • Bei nicht sachgerechter oder nicht vollständiger Verwendung der Fördermittel können diese zurückgefordert werden.
  • Sollte die geförderte Maßnahme oder Umstellung nicht erfolgen oder innerhalb von fünf Jahren rückgängig gemacht worden sein, können die Fördermittel zurückgefordert werden.
  • Über die Entscheidung zu einer Förderung werden die Bewerber nach eingehender Prüfung des Fachgremiums im März/April 2023 informiert. Alle Bewerber werden anschließend schriftlich per E-Mail informiert.

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Förderpreises. Das Gremium entscheidet welche Teilnehmer die Förderung erhalten und über die Höhe der Förderung.

6. Datenschutz

Mit den nachfolgenden Informationen gibt Ihnen die Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG (nachfolgend „Transgourmet“) einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO als Bewerberin oder Bewerber des Förderpreises des Transgourmet-Projekts "Die Bio-Möglichmacher“.

a. Die Bewerbungsunterlagen gehen über die E-Mail Adresse nachhaltigkeit@transgourmet.de ein.

Das Experten-Gremium, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaft, KundInnen, Lieferanten und Experten im Bereich nachhaltige Ernährung erhalten sämtliche Bewerbungsunterlagen, um auf Grundlage der Bewertung aller eingegangenen Anträge über die Vergabe einer Förderung zu entscheiden.

Alle Bewerber werden anschließend per E-Mail informiert. Die datenschutz-konforme Löschung bzw. Vernichtung zu allen erfolglosen Bewerbungen erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Auswahlprozesses.

b. Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO werden neben den personenbezogenen Daten alle im Zusammenhang mit dem Transgourmet--Projekt „Die Bio-Möglichmacher“ offen gelegten sachlichen Daten der Empfänger des Förderpreises, wie z.B. der betriebswirtschaftliche Abschluss zum Zwecke der Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung der Bewerbungen ggf. auf Datenträgern erfasst und verarbeitet. Sofern personenbezogene Unterlagen des Betriebsinhabers eingereicht werden, die nicht für die Teilnahme zwingend erforderlich sind oder angefragt wurden, so geschieht dies auf Basis von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Sofern in den eingereichten Unterlagen personenbezogene Daten Dritter enthalten sind (etwa: Bildmaterial) so stellt der Einreichende sicher, dass die betroffenen Personen der Weitergabe und Verwendung zugestimmt haben.

Gem Art. 32 DSGVO treffen alle beteiligten Parteien unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Sämtliche Dokumente werden nach Beendigung der Förderung datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet unter Berücksichtigung rechtlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ausgenommen hiervon werden die unter 6.c) angegebenen personenbezogenen Daten und Sachdaten, welche im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen verarbeitet werden. Diese werden zwecks Dokumentation weiterverarbeitet.

c. Mit den nachfolgenden Informationen gibt Ihnen die Transgourmet einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO als Empfängerin oder Empfänger des Förderpreises des Transgourmet-Projekts "Die Bio-Möglichmacher" im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Marketings.

Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO werden folgende personenbezogene Daten sowie Sachdaten verarbeitet und veröffentlicht:

  • Bildmaterial (Fotos/Videos), sowie eingereichtes Pressematerial und produziertes Material, wie z.B. Interviews
  • Vor- und Nachname des Betriebseigners bzw. der Familie
  • Name und geografische Lage des Hofes, sowie dessen Eckdaten, wie z.B. Fläche und Landwirtschaftsform
  • Angaben zum geförderten Projekt und zum Betrieb

Die Daten werden in Print- und Online-Medien der Transgourmet, sowie in sozialen Netzwerken verwendet. Außerdem bestätigt der Preisträger, dass ihm bewusst ist, dass im Internet veröffentlichte Fotos, Videos und andere Informationen weltweit abgerufen werden können und die Verwendung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.

Ferner erfolgt eine Übermittlung von Auszügen der Daten an die Muttergesellschaft der Transgourmet, die COOP in der Schweiz, die das Programm finanziert. Die Schweiz ist kein EU-Land, jedoch existiert für sie ein Angemessenheitsbeschluss der EU. Die Übermittlung erfolgt auf der Basis eines überwiegenden berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO i.V.m. EG 48 zur konzernweiten Steuerung des Projektes.

d. Für Fragen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die Transgourmet, zum Thema Datenschutz allgemein und zur Geltendmachung von Betroffenenrechte kann man sich an die vorgenannte Anschrift oder an die E-Mail Adresse Datenschutz@transgourmet.de wenden.

Bekanntgabe des Gewinns

Die Empfänger*innen des Förderpreises werden telefonisch oder per E-Mail über den Gewinn informiert.